Ratgeber
Teil 1: Ratschläge für Einsender von Eisenbahnaufnahmen
Die Qualität von Eisenbahnzeitschriften und -büchern wird auch von den darin abgedruckten Aufnahmen bestimmt. Für die Bildauswahl und -bearbeitung zeichnen zwar die jeweiligen Redaktionen verantwortlich – aber nur selten verfügen diese über umfangreiche Archive, um die betreffenden Themen vollständig mit vorhandenem Material illustrieren zu können. Daher bitten Redakteure und Buchautoren regelmäßig bei ihnen bekannten Eisenbahnfotografen um Aufnahmen. Ebenso üblich sind ungefragte Zusendungen von Negativabzügen, Dias und/oder Digitalfotos an Redaktionen oder Autoren. So treffen auch beim Preß’-Kurier regelmäßig Bildvorschläge für kommende Ausgaben ein.
Ein Autor dieses Beitrages verfügt über Berufserfahrungen bei mehreren namhaften Verlagen und hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits mit dutzenden Kollegen über Zusendungen von Eisenbahnfotos ausgetauscht. Seine Kollegen und er stellen dabei häufig eine gewisse Unsicherheit bei Einsendern fest. Diese fragen sich: Was müssen wir berücksichtigen?
Darauf folgen in diesem Teil möglichst allgemeingültige Antworten ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die nicht nur für Einsender von Eisenbahnfotos an den PK nützlich sein dürften. Diese Ratschläge gliedern sich in Antworten auf häufig gestellte Fragen.
1. Müssen Zusendungen an ein Redaktionsmitglied adressiert werden?
Nein, das müssen sie nicht. Aber wer den zuständigen Ansprechpartner namentlich kennt, der kann diesen Namen oder dessen Ressort gern angeben.
2. Erhalte ich meine Abzüge oder Dias zurück?
Wenn es der Einsender nicht anderes in seinem Anschreiben vermerkt hat, erhält er seine Originale zurück. Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört nicht nur das Vorhandensein eines Absenders, sondern möglichst auch die namentliche Kennzeichnung eines jeden Dias und/oder Abzuges mit einem Namen, der eine Zuordnung zu einem Absender ermöglicht. Zur Bildauswahl auf einen Leuchttisch oder Schreibtisch gelegte unbeschriftete Dias und Fotos sind der Alptraum jeder Redaktion. Liegen nämlich Aufnahmen mehrerer Einsender gleichzeitig auf dem Tisch, woher soll der Redakteur oder eine Sekretärin dann wissen, welche Aufnahme von wem eingesandt worden ist?
In Redaktionen abhandengekommene Dias oder Fotos waren in fast allen Fällen unbeschriftet! Einige Verlage bitten übrigens bei unangefragten Einsendungen um einen frankierten Rückumschlag.
3. Darf ich auch Negative einreichen?
Ja, natürlich! Der Trend geht sogar dahin, Scans möglichst vom Negativ anzufertigen. Geschnittene Negativstreifen aber bitte in einer beschrifteten Schutzhülle versenden. Lose in einen Briefumschlag gelegt, sind Kratzer zu erwarten.
Wer gerollte Negative verschicken möchte, der möge sich bitte zuvor mit den Redaktionen abstimmen, ob diese angenommen werden.
4. Wird mein Name als Urheber bei einer Veröffentlichung genannt?
In der Europäischen Union unterliegen fotografische Aufnahmen dem Urheberrecht. Abgesehen von Sonderfällen wie Katalogen müssen daher die Namen der Urheber veröffentlicht werden. Wie das geschieht, ist vom Gesetzgeber nicht definiert. Üblich sind die Nennung eines Fotografen im Bildtext (wie beim PK praktiziert), um 90 Grad gedreht neben den Aufnahmen oder gesammelt aufgelistet in einem Verzeichnis.
Eher eine Frage des Anstandes seitens der Redaktion oder des Verlages ist es, den vollen Namen eines Urhebers abzudrucken. Die alleinige Nennung eines Nachnamens gilt als lieblos, als Zeichen von Faulheit oder als herablassend. Es besteht außerdem eine Verwechslungsgefahr – nicht nur bei der Honorierung. Auch deshalb ist für eine Redaktion die Kenntnis des vollen Namens notwendig.
5. Wie kann ich dazu beitragen, dass mein Name angegeben wird?
Wie in Antwort 2 ausgeführt, sollten Abzüge und/oder Dias beschriftet sein, so dass dem Redakteur die eindeutige Zuordnung zu einem Urheber möglich ist. Werden Aufnahmen von Dritten eingereicht, dann muss das erklärt sein, damit das betreffende Motiv als „Foto uvw, Slg. xyz“ gekennzeichnet werden kann. Sammler sollten sich vergewissert haben, dass sie das Recht zur Veröffentlichung einer fremden Aufnahme haben. In dieser Frage beraten ggf. die Redaktionen die Einsender.
6. Ich möchte Scans bzw. Dateien aus (m)einer Digitalkamera einreichen – was ändert sich dabei im Vergleich zu Dias, Abzügen oder Negativen?
Wie in den bisherigen Antworten geschildert, ist eine Kennzeichnung der Urheberschaft wünschenswert. Der Zeitdruck in den Redaktionen wird immer größer. Aus einer E-Mail oder von einem Datenträger in einem Verzeichnis zu einem Veröffentlichungsthema gespeicherte Bilddateien ohne eine Urheberangabe werden als Zumutung empfunden.
Wer Aufnahmen mit Dateiennamen wie „IMG 0 8 15.jpg“ oder „0 8 15 DSC.jpg“ an Verlage schickt und glaubt, die Redakteure könnten sich merken, wer so ein Foto eingereicht hat, irrt! Es gibt sogar Redakteure, die derartige Dateien gar nicht erst speichern oder sie löschen, wenn sie nach drei Tagen nicht mehr wissen, von wem ein solches Bild war/solche Bilder waren. Für derartige Aufnahmen kursiert in verschiedenen Redaktionen die Bezeichnung „Datenmüll“.
Von älteren und preiswerten Kameras abgesehen, besteht bei vielen Digitalfotoapparaten – vor allem bei Spiegelreflexkameras – heute die Möglichkeit, den Namen des Fotografen in den Kameraeinstellungen einmalig einzugeben. In den Metadaten – NICHT auf dem Foto – wird dann der Name neben dem Aufnahmedatum mit gespeichert. Das stellt die schnellste und zeitsparendste urheberrechtliche Kennzeichnung der eigenen fotografischen Arbeit dar.
Wer in Dateinamen zusätzlich zu Schlagworten wie z. B. dem Aufnahmeort und dem Datum auch noch seinen vollständigen Namen einfügt macht aber nichts verkehrt und sichert sich zusätzlich ab. Denn bei Bildbearbeitungen können die Metadaten einer Aufnahme verloren gehen.
Unter verschiedenen Fotografen haben sich Urheberkürzel eingebürgert. Diese sind jedoch nicht immer zielführend.
7. Was ist an Urheberkürzeln in Bilddateien schlecht?
Es ist schön, wenn Max Mustermann aus München weiß, dass mit „MMM“ im Dateinamen oder in den Exif-Daten seine Aufnahmen gemeint sind. Das weiß vermutlich auch der betreffende Redakteur, der diese Aufnahmen bekommen hat. Wenn dieser jedoch weder im Sekretariat noch sonst wo hinterlegt, dass MMM für Max Mustermann aus München steht, dann fehlt im Urlaubs-/Krankheitsfall des Redakteurs oder nach seinem Ausscheiden ggf. allen diesen Aufnahmen die urheberrechtliche Kennzeichnung – derartige Dateien werden als Datenmüll behandelt = gelöscht!
8. Wie gebe ich meinen Namen in die Kamera ein?
Ob das beim betreffenden Apparat überhaupt möglich ist, steht in der Bedienungsanleitung – wer mit der Anleitung nicht klar kommt, dem sei ein Gang ins Fotofachgeschäft ans Herz gelegt.
9. Ich besitze ein Smartphone. Den Abdruck damit gemachter Aufnahmen lehnte die Redaktion xy kürzlich jedoch ab – woran könnte das gelegen haben?
Ein Telefon oder Smartphone mit integrierter Kamera ist für private Fotos zu Recht beliebt und oft auch schon ausreichend. Im professionellen Bereich genügen ihre Auflösung, Farbwiedergabe und Schärfe im Randbereich jedoch nur selten den Ansprüchen. Die Kameras von Smartphones haben sehr weitwinklige Objektive, was zu starken Verzerrungen führt. Außerdem haben viel Smartphone-Fotos mit zu starker Kompression und zu geringer Dynamik zu kämpfen – zur Aufbereitung für den Druck besitzen sie also schlicht zu wenig Potenzial. Gesteigert wird dieser Negativeffekt, wenn Handybilder mittels WhatsApp, anderen Messengern oder auch durch Cloudspeicherdienste zwischengespeichert werden. Dabei werden die Dateien fast immer mehrfach komprimiert, wodurch die Daten erheblich an Qualität verlieren. Redaktionen geben daher Aufnahmen aus „richtigen Kameras“ klar den Vorzug! Nur in Ausnahmefällen ist ein „Handybild“ besser als kein Bild.
10. Stichwort „Auflösung“ – was muss ich da beachten?
Viele am PC ganz hübsch anzusehende Bilder werden von Redaktionen mit dem Hinweis auf eine zu geringe Auflösung abgelehnt. Das hängt damit zusammen, dass das menschliche Auge eine Aufnahme am Bildschirm zwar klar wahrnimmt, aber eine Druckmaschine für einen qualitativ hochwertigen Druck eine gewisse Mindestmenge an Pixeln benötigt.
Es gibt Fotografen, die ihre (einfache) Digitalkamera so einstellen, dass jedes Bild in der kleinstmöglichen Auflösung auf dem Chip gespeichert wird. Dadurch passen beachtlich viele Bilder auf einen Datenträger. Wer so eine „Minidatei“ dann aber einmal in einer gewissen Größe irgendwo veröffentlicht sehen möchte, auf den wartet ggf. diese Antwort aus einer Redaktion: „Die Auflösung ihrer Bilddatei entspricht nicht den Mindestanforderungen für einen Abdruck in unserem Magazin, es tut uns leid …!“
Es empfiehlt sich also mindestens eine mittlere Einstellung – bei einfachen Kameras jedoch lieber die bestmögliche, auch wenn dadurch der Speicher schneller voll ist. Derart gespeicherte Dateien genügen dann meist für einen Abdruck, wenn nicht gerade qualitativ hochwertige Kalenderbildmotive gesucht werden.
Für den PK hat es sich eingebürgert, dass Digitalfotos mindestens eine Kantenlänge von 1600 Pixeln haben sollten, in Ausnahmefällen jedoch nicht kleiner als 1000 Pixel.
Erfahrene Fotografen und Benutzer hochwertiger Digitalkameras mögen bei den Fragen und Antworten vielleicht geschmunzelt haben. Doch die geschilderten Probleme gehören zum Redaktionsalltag. Auf eine Vertiefung von dpi-Zahlen etc. verzichten wir an dieser Stelle.
In den nächsten Folgen unter dieser Rubrik sind Themenfelder wie die korrekte Archivierung von Dias, Tipps für Dias mit Pilzbefall und Antworten auf die Frage vorgesehen, was man mit Negativen und Dias nach dem Scannen mit Amateurgeräten machen sollte.
13.02.2019