Schmalspur- und Museumsbahn-Nachrichten
Stiftung Sächsischer Schmalspurbahnen
Übergabe der Stiftungsurkunde
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung von „Historik Mobil 2010“ am 6. August im Bahnhof Bertsdorf wurde durch den Präsidenten der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, die Stiftungsurkunde für die Stiftung „Sächsische Schmalspurbahnen“ an die Stifter übergeben. Im Namen der drei weiteren Erststifter bedankte sich Stiftungsvorstand Dr. Andreas Winkler bei der nach sächsischem Landesrecht zuständigen Stiftungsbehörde und erläuterte kurz die Ziele der privatrechtlichen gemeinnützigen Stiftung, nicht ohne auf die Notwendigkeit weiterer Zustiftungen, Zuwendungen und Spenden hinzuweisen, ohne die entsprechende Projekte und Vorhaben nicht machbar sind. Die „Stiftung Sächsische Schmalspurbahnen“ wurde am 30. November 2009 durch Beschluß der Gründungsstifter errichtet. Am 23. Dezember 2009 wurde sie durch die zuständige Stiftungsaufsicht, die Landesdirektion Dresden, anerkannt und in das Stiftungsverzeichnis eingetragen, wodurch sie rechtsfähig geworden ist. Der Vorgang wurde am 28. Januar 2010 im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht.
Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition. Bereits im Mittelalter wurde, zumeist aus religiösen Gründen oder mit dem Wunsch, die Erinnerung an eine Persönlichkeit unauslöschbar der Nachwelt zu erhalten, ein Vermögensanteil für einen unabänderlichen Zweck gestiftet. Diese unveränderliche Zweckbindung ist auch heute noch die wichtigste Funktion einer Stiftung − während die Ziele und Aufgaben bei allen anderen juristischen Konstrukten (Satzungen, Gesellschaftsverträgen) relativ einfach geändert werden können. In einer Stiftungssatzung müssen die Stifter den Zweck und die Ziele (neben weiteren gesetzlich geregelten Vorgaben) definieren, dieser ist später nicht mehr zu ändern, so daß mit der Errichtung der Stiftung auch über personelle Änderungen im Stiftungsvorstand, Interessensänderungen des Stifters oder dessen Tod hinaus die unabänderliche Zielstellung bestehen bleibt. Steuerlich werden Stiftungen im deutschen Steuerrecht besonders durch zusätzliche Abzugsfähigkeit von der Steuerlast gefördert.
Zielstellung
Zweck der errichteten gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung und Bewahrung der sächsischen Schmalspurbahnen als technisches Kulturgut. Die Stiftung will sich für den Erhalt historischer Eisenbahnfahrzeuge, technischer Einrichtungen und von Gebäuden einsetzen, die im Zusammenhang mit den sächsischen Schmalspurbahnen stehen. Das Grundstockvermögen der Stiftung setzt sich aus Mitteln des Vereins zur Förderung Sächsischer Schmalspurbahnen e.V. und Einzelbeiträgen von vier weiteren Mitstiftern zusammen. Die Stiftung will mit anderen Akteuren gleicher Zielrichtung kooperieren. Zur Erhöhung des Grundstockvermögens sind Zustiftungen auch bisher Unbeteiligter möglich. „Noch heute verfügt der Freistaat Sachsen über ein umfangreiches und vor allem partiell noch immer im Regelbetrieb genutztes schmalspuriges Streckennetz – ein Potential, das es für die ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu nutzen gilt. Die Stiftung dient dazu, die historisch wertvollen Schmalspurbahnen auf unbegrenzte Zeit in ihrem Fortbestand zu sichern. In einem ersten Schritt sollen die Lokomotiven der Gattungen I K, IV K, die sich gegenwärtig noch im Eigentum des Vereins zur Förderung Sächsischer Schmalspurbahnen befinden, in die Stiftung überführt werden“, so Stiftungsvorstand Dr. Winkler.
08.08.2010