Preßnitztalbahn aktuell
Einsatzplanungen für I K Nr. 54
Auch nach der angekündigten Übergabe der Betreiberverantwortung für die jüngste Dampflok Deutschlands – dem Nachbau der ersten sächsischen Schmalspurlokgattung, der I K Nr. 54 – per Juli 2015 an die Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG) wird die Lok weiterhin auf verschiedenen Schmalspurstrecken in Sachsen zu erleben sein. Das ist das wichtigste Ergebnis einer Beratung am 16. Februar zwischen der SOEG und der Preßnitztalbahn in Jöhstadt. Die Preßnitztalbahn hielt in den ersten sechs Jahren seit der Inbetriebnahme der Lok im Sommer 2009 die Unterhaltungs- und Einsatzverantwortung inne und hatte die Lok auch bei verschiedenen Einsätzen und Präsentationen außerhalb der Preßnitztalbahn mit eigenem Personal betreut. Für die Weiterführung eines abwechslungsreichen Einsatzes nach dem Betreiberwechsel hatte auch der Eigentümer des Fahrzeuges, die Stiftung Sächsische Schmalspurbahnen, bei der Vertragsvereinbarung mit der SOEG für die kommenden beiden Jahre bis zur fälligen nächsten Hauptuntersuchung geworben. Nach aktuellem Planungsstand für die Jahre 2015 bis 2017 soll die Lok ab Juli dieses Jahres jeweils in den Sommermonaten im Zittauer Gebirge zum Einsatz kommen. Der Jahreshöhepunkt bei der SOEG ist immer Anfang August die traditionelle Veranstaltung „Historik Mobil“. Danach ist ein Besuch und Einsatz der Lok in Lohsdorf zum Bahnhofsfest bei der im Wiederaufbau befindlichen Schwarzbachbahn in der Sächsischen Schweiz vorgesehen. Das Herbstprogramm sieht für die I K dann mehrere Einsätze beim „Wilden Robert“ auf der Döllnitzbahn zwischen Oschatz, Mügeln und Glossen vor. Die im Februar auf großen Zuspruch gestoßenen WinterDampf-Fahrten auf der Preßnitztalbahn im Erzgebirge können dann bei Bedarf auch in den nächsten Jahren noch einmal eine Wiederholung finden, wenn die Lok ihr angestammtes Winterquartier in Jöhstadt nutzen kann. Die Planungen dazu werden im Verlauf des Jahres präzisiert. Zu Pfingsten ist vorgesehen, sie bei der Preßnitztalbahn auch wieder zum traditionellen Bahnhofsfest einzusetzen. Mit dieser Einsatzplanung ist über die kommenden Jahre auch eine optimierte Transportabwicklung verbunden, die weiterhin durch das bisher verantwortliche Team realisiert werden soll. Auf den vorgesehenen Einsatzstrecken gibt es inzwischen mit der I K vertraute Lokpersonale, die vor Ort die Bedienung sicherstellen können, so dass ein Mitreisen eines Stammpersonals wie bisher durch die Preßnitztalbahn praktiziert, nicht mehr erfolgen soll.
Natürlich können auch weiterhin andere Bahnen, Museen oder auch Firmen und Privatpersonen die Lok für Präsentationen und Veranstaltungen mieten oder auf eigener Strecke einsetzen. Anfragen für den Zeitraum ab Juli 2015 sind dabei an die SOEG zu richten. Die Ausleihe geschieht dabei vom jeweiligen aktuellen Einsatzort aus, der Ausleihende hat dabei auch die Aufwendungen für die Transporte zu übernehmen. Bei der Preßnitztalbahn sind in den kommenden Monaten noch Einsätze mit der Lok Anfang Mai, zum Pfingstfest sowie zur Veranstaltung am 4./5. Juli geplant. Außerdem soll die Lok am 9. und 10. Mai beim Märkischen Feldbahnfest im Ziegeleipark Mildenberg/Zehdenick zu Gast sein.
Beschädigung am Triebwerk
Bei einer routinemäßigen Untersuchung der Lok nach den Einsätzen am 21./22. März auf der Preßnitztalbahn stellte das Personal am rechten Treibzapfen eine Lockerung der Presspassung fest. Dieses Schadensbild wurde bereits zu Ostern 2013 als Ursache für den aufgetretenen Triebwerksschaden mit Zerstörung einzelner Bauteile identifiziert, die genaue Ursache des neuerlichen Auftretens ist jedoch noch nicht bekannt Die Stangen sowie die dritte Achse der I K demontierte daraufhin das Werkstattpersonal der Preßnitztalbahn in Jöhstadt und schickte die Achse am 31. März zur Begutachtung und Erarbeitung eines Lösungsvorschlages in das Dampflokwerk Meiningen. Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag noch kein Gutachten vor, so dass bisher zur Dauer des Ausfalls keine Aussagen getroffen werden können. Die genannten Einsatztermine stehen somit unter Vorbehalt.
06.04.2015