Veranstaltungsankündigung
2. Oktober 2015: Güterzüge auf schmaler Spur im Stil der 1960er Jahre
IG Preßnitztalbahn e. V. − Jöhstadt präsentiert die Fotoveranstaltung
Güterzüge auf schmaler Spur im Stil der 1960er Jahre
am
Freitag, dem 2. Oktober 2015
Ende der 1960er Jahre konnten die Maschinen der sächsischen Schmalspurlokgattungen IV K und VI K noch auf vielen Schmalspurbahnen angetroffen werden. Im Einsatz waren sie damals in gemischten Diensten für Personen- und Güterzüge mit schmalspurigen Güterwagen und einer abwechslungsreichen Vielfalt regelspuriger Güterwagen auf Rollfahrzeugen.
Genau dieses Flair ist mit dem Einsatz der IV K 99 590 und der VI K 99 715 auf der Preßnitztalbahn wieder zu erleben. Von der frühen Morgendämmerung bis in die Nacht ist der interessante Schmalspuralltag mit seiner Vielfalt an Aufgaben vom Vorbereitungsdienst über die Zugleistungen mit Rangieraufgaben Bestandteil in unserem abwechslungsreichen Programm speziell für Fotografen und Videofilmer.
Eine Mitfahrt in den Zügen ist am 2. Oktober 2015 nicht möglich. Über weitere Hinweise sowie im Preis enthaltene Leistungen informieren wir Sie ausführlich auf der Internetseite www.pressnitztalbahn.de.
Das wollen Sie fotografieren? Zum Teilnehmerbeitrag von 50,- € sind Sie dabei!
Im Teilnehmerpreis ist eine Tageskarte für die Mitfahrt in allen Zügen am 3. Oktober oder 4. Oktober 2015 eingeschlossen, an dem in einigen der verkehrenden Personenzüge gelegentlich Güterwagen mitgeführt werden.
Bezahlung per Überweisung oder in bar bis zum 10. September 2015 an: IG Preßnitztalbahn e.V. - Stichwort „Güterzugtag 2015“ Bankverbindung: Erzgebirgssparkasse IBAN: DE76 8705 4000 3571 0008 37, BIC: WELADED1STB
Am Bahnhof 78 D-09477 Jöhstadt E-Mail: verein@pressnitztalbahn.de Telefon: +49 (0) 37343 8080-37 * Fax: +49 (0) 37343 80 80-9
Kleingedrucktes: Bei Veranstaltungsausfall wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Bei Änderungen der Zuggarnitur, Schlechtwetter oder Nichtteilnahme wegen persönlicher oder anderer Gründe besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Mitfahrten sind nicht möglich. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung entsteht ein gegenseitiger Vertrag, der zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet. Nichtzahlung ist ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 Abs. 1 BGB
02.10.2015