Verkehrspolitik
Förderrichtlinie für Investitionen bei den Schmalspurbahnen angekündigt
Mit einer Medieninformation, die hier im PK nachfolgend ohne weitere Kommentierung im Originaltext abgedruckt wird, informierte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 4. April die Öffentlichkeit über die laufende Arbeit an einer Förderrichtlinie für Investitionen in Infrastruktur für die bestehenden sächsischen schmalspurigen Eisenbahnen. Über den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie konkrete inhaltliche Aussagen zur Richtlinie gibt es noch keine Kenntnis, der PK wird in gewohnter Weise über den Fortgang berichten:
SMWA sichert Fortbestand sächsischer Schmalspurbahnen und Parkeisenbahnen
„Die sächsischen Schmalspurbahnen sind Zeitzeugen der Industriegeschichte und touristisches Highlight. Dies gilt es auch für die nachfolgenden Generationen zu bewahren und zu sichern“, so Staatsminister Sven Morlok. „Unser Ziel ist der Fortbestand des vorhandenen sächsischen Schmalspurnetzes von ca. 100 Kilometer Länge und insbesondere der Weiterbetrieb der Dampflokomotiven.“ Neben den touristischen Schmalspurbahnen besitzen die Parkeisenbahnen in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Görlitz eine große Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung der Eisenbahnen und stellen ein sinnvolles Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche dar.
Dafür hat das SMWA eine Richtlinie zur nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Sächsischen Schmalspurbahnen (Weißeritztalbahn, Lößnitzgrundbahn, Fichtelbergbahn, Döllnitzbahn, Zittauer Schmalspurbahn, Preßnitztalbahn, Museumsbahn Schönheide) sowie der Parkeisenbahnen einschließlich der Waldeisenbahn Muskau und weiteren musealen Schmalspurbahneinrichtungen auf den Weg gebracht. Im aktuellen Haushalt sind für Investitionen in die Schmalspurbahnen für 2013 und 2014 insgesamt sechs Millionen Euro eingestellt. Die vorliegende Richtlinie soll die Verwendung der Mittel regeln.
Der aus touristischer Sicht gewünschte Einsatz historischer Dampflokomotiven verursacht durch die gesetzlich geforderten regelmäßigen Haupt- und Zwischenuntersuchungen zusätzliche finanzielle Aufwendungen. Diese Belastungen können insbesondere von den Bahnen, die nicht im SPNV verkehren, oftmals allein durch Fahrgeldeinnahmen, Veranstaltungen, Sponsoring oder Spenden nicht getragen werden. Die zweckgebundenen Fördermittel für die Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen sollen nur für solche Fördermaßnahmen verwendet werden, die ausschließlich dem Schutz, der Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von bestehenden Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen als materielles Kulturerbe dienen.
Aktuell können die Betroffenen zur Richtlinie Stellung nehmen. Abschließend soll diese im Kabinett behandelt werden.
Bereits in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung von 2015 bis 2020 sind zweckgebunden jährlich 8,74 Millionen Euro für die fünf sächsischen Schmalspurbahnen vorgesehen. Damit ist der Betrieb von Döllnitzbahn, Fichtelbergbahn, Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn (einschließlich dem Abschnitt von Dippoldiswalde bis Kipsdorf) und Zittauer Schmalspurbahn langfristig gesichert und den Bahnen ist Planungssicherheit gegeben.
Medieninformation des SMWA vom 4. April 2014 / Kartendarstellung Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen, Stand Dezember 2013 (nur in der Printausgabe verfügbar)
06.04.2014